Die Kirchgemeindeversammlung
Die Kirchgemeindeversammlung ist der eigentliche Souverän der Kirchgemeinde. Ordentlicherweise findet sie zweimal pro Jahr statt, in der Regel im Juni und im Dezember.
Die Einladung wird in den Amtsanzeigern Nidau und Aarberg publiziert. Alle Kirchgemeindemitglieder sind herzlich willkommen. Stimmberechtigt ist, wer 18 Jahre alt ist und seit 3 Monaten in einer der sieben politischen Gemeinden wohnt, die zu unserer Kirchgemeinde Bürglen gehören.