Benutzungsverordnung

Unbenanntes Dokument Unbenanntes Dokument

Die Kirchgemeinde Bürglen stellt ihre Räumlichkeiten kirchlichen und christlichen Kirchen und Organisation zur Verfügung. Massgebend ist, ob die interessierte Organisation Mitglied der Arbeitsgemeinschaft christlichen Kirchen im Kanton Bern oder der Schweiz ist.

Schulen und politische Gemeinde haben ebenfalls Zugang zu den Räumen der Kirchgemeinde.
Schliesslich können Vereine und gemeinnützige Organisationen Anlässe durchführen.
Eine Vermietung an Private ist nicht vorgesehen.
Die Einzelheiten finden Sie in der Benutzungsverordnung und im Gebührenreglement.